Im Rudersport 5/2017 wird berichtet, dass das WSA Koblenz für das Befahren des Lahntunnels in Weilburg und der folgenden Doppelschleuse eine Pflicht zum Tragen von Schwimmwesten beschlossen hat.
Das wirft die Frage auf, wie die Vereine – also insbesondere wir – damit unzugehen haben. Auch in den Gewässern der Schweiz besteht zum Beispiel diese Pflicht, wenn man sich zu weit vom Ufer entfernt.
Einerseits kann man die Auswahl und Beschaffung der Schwimmwesten den einzelnen Ruderinnen und Ruderern überlassen. Andererseits sind Schwimmwesten recht kostspielig, so dass es zweckmäßig sein kann, wenn die Vereine Schwimmwesten zur Ausleihe an Wanderruderer zur Verfügung stellen. Dies kann auch eine Option für Trainingsruderer in der kalten Jahreszeit sein.
Die Diskussion muss geführt werden.
Dieter Haß